Hinweis zur Buchung & Verantwortlichkeit
Dieses Retreat-Angebot umfasst sowohl Seminarleistungen (z. B. Coaching, Yoga, Meditation) als auch Reisebestandteile (z. B. Unterkunft und Verpflegung). Die Buchung erfolgt zentral über diese Seite. Die Reiseleistungen werden im Namen und auf Rechnung unseres Partners, dem Reiseveranstalter Travelbakery AS, vermittelt.
Der Gesamtbetrag wird durch uns entgegengenommen und entsprechend aufgeteilt.
Vertragspartner für die Unterkunft ist ausschließlich der Reiseveranstalter.
Die AGB beider Anbieter sind im folgenden Text aufgelistet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen mit Linienflügen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen wurden von der Reisebranche der HSH und dem Verbraucherombudsmann (FO) erstellt. Die Bedingungen gelten für Pauschalreisen gemäß der Definition im Pauschalreisegesetz vom 25.8.1995, Abschnitt 2-1, in der geänderten Fassung. Die Bedingungen wurden in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisegesetz (das „Pauschalreisegesetz“) und den Verordnungen des Ministeriums für Kinder und Familie (die „Verordnungen“) erstellt und ergänzen die Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnungen. Darüber hinaus wurden die Bedingungen gemäß der EU-Verordnung über Fluggastrechte angepasst. Die Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Verbraucher. Die fettgedruckten Reisebedingungen sind Sonderbedingungen der Travelbakery AS und ergänzen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen“.
Allgemein
Unsere Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht anders angegeben.
1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen den Parteien gilt mit der bestätigten Buchung als geschlossen. Falls der Kunde gemäß Art. 4.2 Informationen über Pass-/Visumbestimmungen benötigt, ist der Vertrag für ihn erst bindend, wenn diese Informationen bereitgestellt wurden.
Der Veranstalter kann bei der Buchung oder vor einem vereinbarten Fälligkeitsdatum eine Anzahlung verlangen. Die Anzahlung muss in der vereinbarten Weise und innerhalb der gesetzten Frist geleistet werden. Bei anderen Zahlungsarten als Barzahlung darf die Frist nicht kürzer als sechs Tage sein, sofern keine besonderen Gründe etwas anderes vorschreiben. Wenn keine Frist gesetzt wurde, muss die Anzahlung spätestens sechs Werktage nach der Buchung geleistet werden.
Der Vertrag zwischen Travelbakery AS und dem Kunden gilt mit der bestätigten Buchung als geschlossen.
Ist der vereinbarte Betrag zwei Tage nach Fälligkeit nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, kann dieser vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Kunde weist die fristgerechte Zahlung nach.
Flugtickets und/oder Hotel sind grundsätzlich bei Buchung vollständig zu bezahlen, und zwar immer dann, wenn die Buchung über Travelbakery AS erfolgt. Flugtickets können grundsätzlich nicht umgebucht werden, und im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Siehe Abschnitt 3.2.
2. WAS IST DURCH DIE VEREINBARUNG ABGEDECKT
Der Vertrag umfasst die Pauschalreise, wie sie in der Buchung und Bestätigung sowie im Reisegutschein oder einem ähnlichen Dokument angegeben ist, sowie alle zusätzlichen Leistungen, die gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien in der Pauschalreise enthalten sind. Andernfalls umfasst der Vertrag auch etwaige individuelle Bedingungen des Veranstalters.
Darüber hinaus sind Informationen, die der Veranstalter im Internet, in Katalogen, Broschüren usw. zur Verfügung gestellt hat, Vertragsbestandteil, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass sie für den Kauf der betreffenden Pauschalreise durch den Kunden irrelevant sind. Die Informationen gelten auch dann nicht als Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsabschluss eindeutig geändert wurden. Der Veranstalter muss im Informationsmaterial auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Informationen vor Vertragsabschluss geändert werden können.
Anschlussreisen oder besondere Landarrangements (Ausflüge, Kurse usw.) sind nur dann in der Pauschalreise enthalten, wenn diese zu einem Gesamtpreis verkauft oder vermarktet werden oder so gestaltet sind, dass ihr gemeinsamer Verkauf mit der Pauschalreise gefördert wird.
3. PREIS DER REISE
3.1. Der Preis
Der angegebene Reisepreis beinhaltet alle Gebühren, Abgaben und/oder Steuern, die norwegische und/oder ausländische Behörden auf die vertraglich vereinbarten Leistungen erheben. Darüber hinaus enthält der Preis auch etwaige Zuschläge für Sonderwünsche des Kunden in Bezug auf seine Buchung oder andere Leistungen, die der Veranstalter in die Pauschalreise aufgenommen hat. Zuschläge oder Rabatte im Zusammenhang mit der Reise oder solchen optionalen Zusatzleistungen oder Spezifikationen sind in der Preisliste deutlich ausgewiesen.
Der Preis für einen etwaigen Reiserücktrittsschutz und/oder eine Reiseversicherung fällt zusätzlich zum Pauschalreisepreis an und ist nicht Gegenstand dieses Abschnitts. Gleiches gilt für Anschlussreisen oder Landreisen, die nicht Teil der Pauschalreise sind.
Der Veranstalter kann in seinen individuellen Geschäftsbedingungen festlegen, dass der vereinbarte Pauschalreisepreis im Falle von Änderungen der öffentlichen Steuern und Abgaben, der Transportpreise und/oder der relevanten Währungen nach oben oder unten angepasst werden kann. Die Berechnungsmethode für solche Änderungen ist in den Geschäftsbedingungen anzugeben.
Der Veranstalter muss dem Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ein entsprechendes Recht einräumen, eine Preisminderung zu verlangen, wenn sich die Umstände, aufgrund derer sich der Veranstalter das Recht vorbehält, den Preis nach oben anzupassen, zu Gunsten des Kunden entwickeln, vgl. Abschnitt 4-5 des Pauschalreisegesetzes. Die Mitteilung über eine Preiserhöhung muss dem Kunden spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt mitgeteilt werden, damit ein Anspruch auf eine Preiserhöhung gültig ist. Der Kunde wiederum kann sich nicht auf eine Preisanpassung zu seinen Gunsten aufgrund von Umständen berufen, die später als 20 Tage vor Reiseantritt eintreten. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % des vereinbarten Kaufpreises gibt dem Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In der Mitteilung einer Preiserhöhung gemäß den vorstehenden Bestimmungen muss der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Frist für das kostenlose Rücktrittsrecht vom Kauf setzen. Die Frist darf nicht kürzer als drei Werktage sein.
Travelbakery AS behält sich das Recht vor, Preise zu ändern. Preisänderungen können auftreten, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Abreise die Transportkosten ändern, einschließlich Treibstoffpreisen, Steuern, Gebühren oder Abgaben im Zusammenhang mit der Nutzung von Flughäfen, Straßen, Häfen oder geänderten Wechselkursen. Travelbakery AS behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend den Entwicklungen zugunsten des Reisenden nach oben anzupassen, vgl. Abschnitt 4-5 des Pauschalreisegesetzes.
Travelbakery AS arbeitet mit einem Stundensatz von 990 NOK pro angefangener Stunde, der bei der Buchung in Rechnung gestellt wird und unabhängig vom Stornierungsgrund nicht erstattungsfähig ist. Gilt für Personenbeförderung (Flugzeug, Bus, Bahn), Unterkunft (Hotel, Apartment, Kabine, Kreuzfahrt, Boot usw.), die nicht Teil der Personenbeförderung ist, Vermietung von Autos oder anderen Kraftfahrzeugen, jede andere touristische Dienstleistung, die kein integraler Bestandteil der hier genannten Reiseleistung ist.
3.2. Kautionsbetrag
Die Kaution darf innerhalb Europas 1.500 NOK nicht überschreiten. Bei Reisen zu anderen Zielen darf die Kaution 2.000 NOK nicht überschreiten. Von diesen Beschränkungen ausgenommen sind Reisen, bei denen der Veranstalter vor Reisebeginn besondere finanzielle Verpflichtungen nachweisen kann, z. B. Pauschalreisen im Zusammenhang mit Linienflügen mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen für den Veranstalter oder besondere Landarrangements (Ausflüge, Kurse usw.), die Teil des Pakets sind, bei denen der Veranstalter im Falle der Stornierung des Landarrangements jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung hat. In solchen Fällen kann die Kaution um diesen nachgewiesenen Betrag erhöht werden.
4. Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung
Kapitel 4 Pauschalreise- und Reisegarantiegesetz § 22 Stornierung der Pauschalreise ohne Gebühr
Der Reisende hat das Recht, die Pauschalreise vor Beginn ohne Zahlung einer Gebühr zu stornieren, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
HINWEIS! Travelbakery AS geht davon aus, dass als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nur Krieg und Kriegsverhandlungen, Naturkatastrophen, schwere Infektionskrankheiten, Vulkanausbrüche, Hurrikane und Tsunamis gelten. Covid-19 ist NICHT von der Art, dass man ohne Gebühr stornieren kann. Alle anderen Umstände gelten über die oben genannten Gründe hinaus nicht.
4.0 Verhältnis zum Pauschalreisegesetz
Reisen, die ansonsten unter das Pauschalreisegesetz fallen würden, aber nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sind hiermit von den Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes ausgenommen, vgl. Pauschalreisegesetz §2c – Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes (Das Gesetz gilt nicht für Pauschalreisen und komplexe Reisearrangements, die auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen Unternehmern (eigene Organisationsnummer) für den Kauf von Geschäftsreisen erworben werden). HINWEIS! Travelbakery AS geht davon aus, dass als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Zielort oder in unmittelbarer Nähe nur Krieg und Kriegsverhandlungen, Naturkatastrophen, schwere Infektionskrankheiten, Vulkanausbrüche, Hurrikane und Tsunamis gelten. Covid-19 ist NICHT von der Art, dass man ohne Gebühr stornieren kann. Alle anderen Umstände gelten daher über die oben genannten Gründe hinaus nicht.
4.1. Reiserücktrittsschutz und Reiseversicherung
Der Veranstalter oder Vermittler bietet dem Kunden zusammen mit der Pauschalreise einen separaten Rücktrittsschutz oder eine Rücktrittsversicherung einer Versicherungsgesellschaft an, die dem Kunden das Recht einräumt, im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung seiner selbst, eines nahen Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person oder anderer unerwarteter schwerwiegender Ereignisse vom Vertrag zurückzutreten (weitere Bestimmungen hierzu finden Sie in Abschnitt 5.3).
Darüber hinaus wird der Kunde über sein Recht informiert, beim Vermittler oder Veranstalter oder gegebenenfalls bei einer Versicherungsgesellschaft eine Reiseversicherung abzuschließen, d. h. eine Versicherung gegen Verlust/Beschädigung von Gepäck usw. sowie zur Deckung der medizinischen Kosten und einer möglichen Rückführung im Falle eines Unfalls/einer Krankheit. Der Kunde wird darüber informiert, dass er eine Europäische Krankenversicherungskarte (früher Formular E 111 der Sozialversicherungsanstalt) mitführen muss, falls keine solche Reiseversicherung abgeschlossen wird.
Wird der Kaufvertrag kurz vor Reiseantritt abgeschlossen, werden die Informationen gemäß dem vorstehenden Absatz, soweit praktisch möglich, bereitgestellt. Ist das Widerrufsrecht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, ist dieser verpflichtet, den Kunden hierauf deutlich hinzuweisen.
Travelbakery AS verkauft KEINE Reiseversicherung und bietet KEINE Reiserücktrittsversicherung an. Hierfür ist in jedem Fall der Kunde verantwortlich. Travelbakery ist jedoch verpflichtet, bei der Buchung über die Stornierungsbedingungen und deren Konditionen zu informieren.
4.2. Einreisebestimmungen
Der Veranstalter/Vermittler hat den Kunden vor Vertragsabschluss (siehe Punkt 1.2) darüber zu informieren, dass er verpflichtet ist, den Kunden über die Visabestimmungen des/der gewünschten Reiseziels/Reiseziele für Bürger der EU/EWR-Länder zu informieren und dass der Kunde dem Veranstalter/Vermittler die erforderlichen Informationen über seine eigenen und/oder die Passbestimmungen seiner Mitreisenden so früh wie möglich zur Verfügung stellen muss, damit diese Informationen vor Vertragsschluss (siehe Punkt 1) bereitgestellt werden können. Wer für andere bucht, ist daher verpflichtet, korrekte und umfassende Angaben zu seinen Mitreisenden zu machen. Dieser Hinweis muss klar und deutlich in der Buchungsbestätigung enthalten sein. Werden spezifische Informationen über Einreisebestimmungen für die gewählte Reise aus praktischen Gründen erst zusammen mit der Reisebestätigung oder später erteilt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung der geleisteten Anzahlung verlangen, wenn die betreffenden Bestimmungen seine Reise beeinträchtigen. Reisende mit ausländischen Pässen aus Ländern außerhalb des EU/EWR-Raums erhalten Hinweise, wo sie die erforderlichen Informationen erhalten können, falls der Veranstalter/Vermittler diese Informationen nicht selbst einholen kann.
Der Reisende ist verpflichtet, korrekte Angaben gemäß den Anforderungen zu machen, die die Behörden des jeweiligen Landes als Einreisevoraussetzung festlegen können.
Sollten die Behörden des Einreiselandes nach Ausstellung der Reisedokumente neue Anforderungen an die persönlichen Daten bei der Einreise oder andere formale Anforderungen stellen, wird der Reiseveranstalter/-vermittler den Kunden so weit wie möglich darüber informieren.
(Travelbakery AS verkauft Reisen in die USA. Norwegen ist Teil des „Visa Waiver Program“, und alle Reisenden müssen vor der Abreise ein elektronisches Formular für ESTA ausfüllen. Das Formular finden Sie hier: https://esta.cbp.dhs.gov/ Die Fragen sind dieselben wie auf dem grünen Formular mit persönlichen und Reisedaten, das Reisende zuvor im Flugzeug ausgefüllt haben. Sie können das Formular im Voraus ausfüllen, ohne einen Reiseplan bereit zu haben. Die genehmigte ESTA-Registrierung ist 2 Jahre gültig. Eine Erneuerung der Registrierung ist nur bei Namens- und Wohnadressenänderungen sowie bei der Erneuerung eines Reisepasses erforderlich. Reisenden, die die ESTA-Genehmigung nicht fristgerecht erhalten haben, riskieren die Verweigerung des Boardings oder der Einreise in die Vereinigten Staaten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft: http://norway.usembassy.gov/ . Die Bestimmungen für visumpflichtige Reisen in die USA bleiben unverändert. Alle norwegischen Staatsbürger benötigen einen elektronisch lesbaren Reisepass. Der Reisepass muss gültig sein und darf nach der Rückkehr nicht weniger als sechs Monate ablaufen. Staatsbürger anderer Länder werden gebeten, sich direkt an die amerikanische Botschaft zu wenden, um korrekte Informationen zu Reisepässen und Visa zu erhalten. US-Botschaft, Morgedalsvegen 36
0378 Oslo
Tel. 21 30 85 40
www.usa.no)
4.3. Gesundheitsinformationen
Vor Vertragsabschluss muss der Kunde über alle gesundheitsbezogenen Formalitäten im Zusammenhang mit der Reise und dem Aufenthalt informiert werden.
Hinweis: Für Schwangere gelten sowohl auf Flügen als auch auf Kreuzfahrten besondere Regeln. Es ist wichtig, sich bei der Buchung darüber zu informieren.
4.4. Informationen zum Transport
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über die Fluggesellschaften zu informieren, die die verschiedenen Reiseleistungen durchführen. Wechselt die Fluggesellschaft nach Reiseabschluss, ist dies so früh wie möglich, spätestens jedoch beim Check-in/Boarding mitzuteilen. Bei Pauschalreisen mit Linienflügen ist der Veranstalter verpflichtet, den Wechsel der Linienfluggesellschaft nach Möglichkeit bekannt zu geben.
4.5. Sonstiges
Der Vertrag muss bestätigen, dass der Veranstalter dem Reisegarantiefonds eine rechtsverbindliche Garantie gegeben hat, und Informationen darüber enthalten, wie der Fonds kontaktiert werden kann: Reisegarantiefonds
Postfach 1807, 0123 Oslo E-Mail: firmapost@rgf.no Tel. 51 85 99 40 www.rgf.no Darüber hinaus muss der Vertrag besagen, dass das Reisebüro, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, gegenüber dem Kunden für alle Ansprüche haftet, die dieser gegenüber dem Veranstalter geltend macht. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die vom Reisegarantiefonds gedeckt werden können. Lesen Sie mehr über das Pauschalreisegesetz
5. RECHT DES KUNDEN AUF STORNIERUNG ODER ÜBERTRAGUNG DER REISE
5.1. Stornierung aufgrund höherer Gewalt
Der Kunde hat das Recht, von der Pauschalreise zurückzutreten und die für die Pauschalreise gezahlten Beträge zurückzuerhalten, wenn in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Pauschalreise am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, gefährliche Infektionskrankheiten oder andere den vorgenannten gleichzustellende Ereignisse eingetreten sind und begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass diese Bedingungen auch dann vorliegen, wenn die Pauschalreise vereinbarungsgemäß beginnen soll. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn die Ereignisse auf oder entlang der Reiseroute eintreten und eine tatsächliche Gefährdung des Kunden darstellen. Ansprüche auf Erstattung von Leistungen, die nicht Teil der Pauschalreise sind, sind, sofern die Zahlung für solche Leistungen bereits vom Veranstalter an den jeweiligen Leistungserbringer überwiesen wurde, vertraglich an den jeweiligen Leistungserbringer zu richten.
Das Rücktrittsrecht gemäß diesem Punkt besteht nicht, wenn der Kunde die Umstände bei Abschluss des Reisevertrags kannte oder hätte kennen müssen.
HINWEIS ! Der Kunde hat unter keinen Umständen das Recht, seine Reise aufgrund von COVID-19 zu stornieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Reisefähigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Formalitäten, Untersuchungen und Anforderungen für das Reiseziel erfüllt sind. Wir verweisen auf die Reiseinformationen des Außenministeriums auf dieser Website: https://www.regjeringen.no/no/tema/utenrikssaker/reiseinformasjon/id2413163/
5.2 Widerrufsbelehrung
Die Servicegebühr und der Stundensatz werden im Falle einer Stornierung aus irgendeinem Grund nicht erstattet!
Flugtickets werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt nicht erstattet, es sei denn, die Flugtickets sind erstattungsfähig. Für den Hotelteil der Reise oder Pauschalreise gilt Folgendes:
– Stornierung/Änderung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotels und Unterkünfte sowie andere damit verbundene Reisedienstleistungen und -vorteile.
Ab Bestätigung bis 21 Tage vor Abreise: Gebühr 1000 NOK pro Person
21-0 Tage vor Ankunft: Keine Rückerstattung unabhängig vom Stornierungsgrund!
Wenn die Buchung des Kunden mehrere Personen umfasst und der vereinbarte Gesamtpreis auf teilnehmerzahlbezogenen Rabatten oder Ermäßigungen basiert, kann die Grundlage für derartige Rabatte oder Ermäßigungen verloren gehen, wenn ein Mitglied der Reisegruppe storniert. Im Falle einer solchen teilweisen Stornierung erstattet der Veranstalter denjenigen, die stornieren, den anteiligen vereinbarten/bezahlten Preis und zieht von den verbleibenden Teilnehmern einen etwaigen Mehrpreis ein, der durch den Verlust gruppenbezogener Rabatte entsteht.
PS! Beachten Sie, dass einige Buchungen NICHT erstattungsfähig sind. Dies wird zum Zeitpunkt der Buchung deutlich mitgeteilt und MUSS vom Kunden vor der Buchung per E-Mail bestätigt werden. Der Kunde kann zu keinem Zeitpunkt im Nachhinein eine Rückerstattung verlangen, auch nicht bei Pauschalreisen, bei denen Flüge, Hotels, Transport oder andere Reiseleistungen auf derselben Rechnung stehen.
Eintrittskarten für Theater, Oper, Musicals, Fußballspiele, Restaurantbesuche, Ausflüge, Aktivitäten, Besichtigungen, Eintrittskarten, Bootsausflüge oder Ähnliches sind nicht durch eine Pauschalreise, eine Reiserücktrittsversicherung oder einen sonstigen Schutz abgedeckt und werden unabhängig vom Stornierungsgrund nicht erstattet.
5.3. Im Falle einer plötzlichen und schweren Erkrankung oder eines Unfalls
Travelbakery AS verkauft KEINE Reiseversicherungen und bietet KEINE Stornierungsversicherung oder -absicherung an. Der Kunde ist hierfür unter allen Umständen direkt verantwortlich und muss dies vor der Abreise und während des gesamten Aufenthalts für die gesamte Reisegruppe in Ordnung bringen. Travelbakery AS ist verpflichtet, bei der Buchung Informationen über Stornierungsbedingungen und deren Einzelheiten bereitzustellen.
Wenn die Buchung mehrere Reisende umfasst und der Gesamtpreis einen Rabatt oder eine Ablehnung basierend auf der Gesamtzahl der Teilnehmer widerspiegelt, kann eine Stornierung für einen oder mehrere Teilnehmer der Gruppe dazu führen, dass die Bedingungen für den vereinbarten Preis nicht mehr erfüllt werden. Dies kann zu einer Preiserhöhung für die verbleibenden Teilnehmer führen.
Der Veranstalter hat das Recht, die Reisenden in eine andere Unterkunft umzubuchen, die der Größe der verbleibenden Gruppe besser entspricht und ansonsten der ursprünglich gebuchten Unterkunft entspricht. Das Recht auf eine solche Umbuchung setzt voraus, dass durch die Umbuchung der Inhalt der ausgewählten Pauschalreise nicht verringert wird oder die über die Pauschalreise bereitgestellten Informationen oder vereinbarten Zusatzleistungen nicht mehr erfüllt werden.
5.4. Übertragung der Pauschalreise
Der Kunde hat das Recht, die Reise auf eine andere Person zu übertragen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Pauschalreise erfüllt. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter oder Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn hierüber informiert wird und dass der Veranstalter und/oder seine beauftragten Subunternehmer nicht an Bestimmungen gebunden sind, die eine solche Übertragung verbieten. Zu dieser Kategorie von Subunternehmern gehören unter anderem Linienflüge. Akzeptiert die Linienfluggesellschaft Namensänderungen, gelten die entsprechenden Bedingungen des Unternehmens zusätzlich zu den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen.
Im Falle einer Übertragung kann der Veranstalter eine angemessene Gebühr für die Namensänderung pro Person berechnen, die 600 NOK pro Strecke/Flugstrecke nicht überschreiten darf.
Der ursprüngliche Kunde und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch für diese Gebühr und den etwaigen Restbetrag der Reise.
Pauschalreisen mit Linienflügen sind nicht übertragbar. Die Informationspflicht des Veranstalters
5.5. Änderung der Bestellung
Der Reisende kann Reisedatum, Reiseziel, Hotel usw. gegen eine Bearbeitungsgebühr von maximal 1.000 NOK pro Person und Änderung ändern, sofern der Veranstalter den neuen Wünschen nachkommen kann. Übersteigen die Kosten des Veranstalters die Gebühr, gilt die Änderung als Stornierung. Der Veranstalter muss den Kunden dann darüber informieren, dass die Bestimmungen zur Stornierung und Entschädigung in Abschnitt 5.2 gelten. Linienflugtickets können nach Ticketausstellung aus keinem Grund mehr geändert werden, es sei denn, es gibt Tickets, die geändert werden können. Der Kunde wird hier über bei der Buchung informiert.
6. DAS RECHT DES VERANSTALTERS, DIE REISE OHNE ENTSCHÄDIGUNG ZU STORNIEREN ODER ZU ÄNDERN
6.1. Zu wenige angemeldete Teilnehmer
Der Veranstalter kann die einzelne Reise stornieren, wenn die Anzahl der Plätze oder die Auslastung, die er in seinen individuellen Geschäftsbedingungen als Bedingung für die Stornierung der Reise festgelegt hat, nicht verkauft wird. Die Frist darf nicht kürzer als 30 Tage vor Beginn der Reise sein. Für Reisen von besonders kurzer oder langer Dauer oder besonderer Art können jedoch andere Fristen festgelegt werden, vgl. Abschnitt 5.2. Fristen, die von der normalen Frist von 30 Tagen abweichen, müssen in den Vertragsbedingungen besonders deutlich hervorgehoben worden sein, damit der Veranstalter sie geltend machen kann. Die schriftliche Mitteilung über eine solche Stornierung muss den Kunden spätestens vor Ablauf der Frist erreichen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden so schnell wie möglich über eine Stornierung gemäß diesem Abschnitt zu informieren. Im Falle einer Stornierung gemäß diesem Abschnitt wird dem Kunden der gesamte gezahlte Betrag so schnell wie möglich zurückerstattet.
6.2. Hindernisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters
Der Veranstalter kann eine Reise ohne Haftung absagen, wenn er nachweist, dass die Reise aufgrund von Hindernissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und die er bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht berücksichtigen konnte, nicht durchgeführt werden kann und deren Folgen weder der Veranstalter selbst noch jemand in seinem Verantwortungsbereich vermeiden oder abwenden konnte. Solche Hindernisse können je nach den Umständen Krieg oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche Infektionskrankheiten oder andere Ereignisse sein, die den oben genannten gleichzustellen sind. Wird
eine Reise aufgrund von Hindernissen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, vor Reisebeginn abgesagt, ist dieser verpflichtet, dem Kunden alle gezahlten Beträge unverzüglich zurückzuerstatten. Alternativ hat der Kunde das Recht, an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen, sofern der Veranstalter diese anbieten kann. Ist die Reise teurer als die ursprüngliche, hat der Kunde die Differenz zu zahlen. Ist sie günstiger, kann der Kunde die Erstattung der Differenz verlangen.
Unter den gleichen Bedingungen wie in Absatz 1 genannt, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, wenn die Pauschalreise aufgrund solcher Hindernisse, die nach Reisebeginn eintreten, mangelhaft ist oder abgesagt werden muss. Wird die Reise vom Veranstalter verkürzt oder storniert der Kunde sie aufgrund solcher Umstände, hat der Kunde dennoch Anspruch auf eine anteilige Preisminderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, jegliche Risiken oder Unannehmlichkeiten für den Kunden so weit wie möglich zu vermeiden. Muss die Reise abgesagt werden, ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden kostenlos und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Kunden an den vereinbarten Rückgabeort zurückzubefördern. Der Zeitpunkt der Rückführung hängt von einer Beurteilung der tatsächlichen Bedingungen vor Ort ab, einschließlich des tatsächlichen Risikos und/oder der tatsächlichen Unannehmlichkeiten, die ein fortgesetzter Aufenthalt darstellt. Aussagen norwegischer und lokaler Behörden werden bei dieser Beurteilung berücksichtigt.
Führt der Veranstalter die Rückführung nicht durch oder verschiebt sie unnötigerweise und muss der Kunde die Rückreise selbst organisieren, haftet der Veranstalter für alle dadurch entstehenden Mehrkosten.
HINWEIS! Bei Nichterfüllung der Zahlung durch den Kunden kann der Veranstalter (Travelbakery AS) alle vom Kunden erworbenen Leistungen jederzeit stornieren, ohne dass dem Veranstalter daraus eine Haftung entsteht. Es können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter Travelbakery AS geltend gemacht werden.
6.3. Das Recht des Veranstalters, den Inhalt oder die Bedingungen der Reise nach Vertragsabschluss zu ändern
Der Veranstalter kann die Vertragsbedingungen oder Reisespezifikationen nach Vertragsabschluss nicht zum Nachteil des Kunden ändern, es sei denn, es liegt ein Vorbehalt zur Änderung konkret genannter Leistungen/Spezifikationen vor und dies ist im Einzelvertrag, d. h. im Reisegutschein oder einem anderen Vertragsdokument, ausdrücklich vermerkt.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden schnellstmöglich schriftlich zu informieren, wenn er die Bedingungen oder Inhalte gemäß diesem Punkt ändern möchte. Der Veranstalter muss den Kunden auch über sein Recht informieren, vom Kauf der Reise zurückzutreten, wenn die Änderungen dazu führen, dass die Reise nach der Änderung für den Kunden erhebliche Mängel aufweist, oder eine Preisminderung zu verlangen, wenn die Reise mit Mängeln behaftet ist. Macht der Kunde dieses Recht nicht innerhalb von drei Tagen nach Mitteilung der Änderung geltend, verliert er das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen. Können besondere Umstände dazu führen, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, ist der Kunde verpflichtet, dies schnellstmöglich und innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
7. Pflichten der Parteien
7.1. Pflichten des Veranstalters/Vermittlers
Der Veranstalter führt die Reise gemäß den mit dem Reisenden getroffenen Vereinbarungen durch (siehe Punkt 2). Sollten unvorhergesehene Umstände dennoch Änderungen der Reise erforderlich machen, so stellt der Veranstalter im Rahmen des Zumutbaren sicher, dass dem Reisenden dadurch möglichst wenig Unannehmlichkeiten entstehen.
Der Reiseveranstalter/-vermittler informiert den Reisenden so schnell wie möglich über alle Angelegenheiten, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie für den Reisenden von Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang muss er dem Kunden die zur Erfüllung seiner Informationspflicht erforderlichen Fragen stellen. Weist der Reisende auf Mängel der Reise hin, ist der Veranstalter verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um diese Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
Stornierungen oder Zeitänderungen von Flugrouten liegen außerhalb der Kontrolle von Travelbakery AS. Travelbakery AS wählt eine alternative Fluggesellschaft, die der gebuchten Reise so weit wie möglich entspricht, wenn der Kunde von Stornierungen oder Änderungen betroffen ist. Travelbakery AS haftet nicht für Mehrkosten im Zusammenhang mit der Änderung.
Es kommt zu Überbuchungen von Hotels. In diesem Fall organisiert das Hotel eine Ersatzunterkunft in einem Hotel gleichen oder höheren Standards für den Reisenden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte sich der Kunde entweder an unseren Vertreter (Kontaktdaten auf dem Gutschein) oder an Travelbakery AS wenden, um Unterstützung zu erhalten.
7.2. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Bedingungen, die der Veranstalter in seinen Katalog aufgenommen hat oder auf andere Weise, vertraut zu machen.
a) Zahlung: Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Gebühr innerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzten Frist zu bezahlen. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung zu stornieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen ohne Grund zu stornieren, wenn die Zahlung nicht vor Reiseantritt erfolgt. Dazu können Flüge, Hotels, Eintrittskarten, Transport, Restaurantbesuche, Ausflüge usw. gehören.
b) Informationen: Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermittler oder Veranstalter die relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für die Durchführung der Pauschalreise von erheblicher Bedeutung sind. Wer für Mitreisende bucht, ist verpflichtet, auch diesbezüglich richtige und relevante Informationen bereitzustellen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Probleme, die dadurch entstehen, dass persönliche Daten oder besondere Bedürfnisse von Mitreisenden nicht richtig angegeben wurden. Wer eine Pauschalreise für andere bucht, muss sicherstellen, dass die an der Pauschalreise teilnehmenden Personen die vom Veranstalter festgelegten Vorschriften einhalten können und dass die betreffende Pauschalreise so beschaffen ist, dass die angemeldeten Personen daran teilnehmen können, ohne sich selbst oder andere zu belasten.
c) Beschwerden: Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist zu benachrichtigen, wenn er einen Mangel entdeckt, der ihm Rechte gemäß den Punkten 8 a) - d) einräumt. Wird der Mangel nach Beginn der Pauschalreise entdeckt, muss der Kunde dies nach Möglichkeit sofort an Ort und Stelle reklamieren. In jedem Fall muss die Beschwerde spätestens zwei Wochen nach Ende der Reise beim Veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem die Reise gekauft wurde, eingereicht werden, es sei denn, besondere Gründe machen eine Verlängerung der Beschwerdefrist angemessen.
d ) Dokumente usw.: Der Kunde ist verpflichtet zu überprüfen, ob die Tickets und Reisedokumente der Bestellung entsprechen und ob der Name des Reisenden mit den Angaben im Reisepass übereinstimmt. Der Reisende ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass, alle für die Reise erforderlichen Visa/Gesundheitszeugnisse, Tickets und sonstige Dokumente mitzuführen. Der Reisende ist verpflichtet, die für die jeweilige Reise erforderlichen Dokumente zu beschaffen und die von ihm als notwendig erachteten Versicherungen abzuschließen. Der Veranstalter hat das Recht, einen Reisenden abzulehnen, wenn er die erforderlichen Dokumente nicht mitbringt.
e ) Rücksichtnahme auf Mitreisende etc.:Der Kunde ist ferner verpflichtet, die ihm vor Vertragsabschluss vorgelegten Vorschriften des Veranstalters, die Verhaltensregeln von Hotels und anderen Anbietern sowie die Vorschriften des Beförderers und der örtlichen Behörden einzuhalten. Der Kunde muss außerdem die Anweisungen des Veranstalters bezüglich Treffpunkt, Treffpunkt usw. während der Reise sowie alle Anweisungen des Beförderers oder Transportleiters im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen während der Reise befolgen. Der einzelne Reiseteilnehmer darf sich nicht in einer Weise verhalten, die Mitreisende belästigt oder Sicherheits- oder praktische Probleme für den Veranstalter verursacht. Der Veranstalter hat das Recht, einen Reisenden zu Beginn der Reise abzulehnen, wenn dessen Verhalten oder Zustand offensichtlich macht, dass er die Anforderungen in diesem Abschnitt nicht erfüllen kann.
f) Rückreise usw.: Der Reisende ist verpflichtet, alle Vorschriften des Veranstalters bezüglich der Bestätigung von Rückflugtickets bei Linienflügen einzuhalten. Wird dies nicht getan, gelten die reservierten Plätze nicht als in Anspruch genommen. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, sich über Änderungen der Abreisezeit zu informieren, indem er sich an den Vertreter des Reiseveranstalters wendet, wenn er sich in den letzten 24 Stunden vor der geplanten Abreise vom Reiseunternehmen abgemeldet hat oder anderweitig nicht erreichbar ist. Andernfalls ist der Reisende verpflichtet, den Aufforderungen des Veranstalters Folge zu leisten, dessen Aushänge zu lesen und den Informationsschalter oder die Rezeption aufzusuchen, sofern dies dem Reisenden nicht unnötige Schwierigkeiten oder Unannehmlichkeiten bereitet.
g ) Folgen eines Verstoßes: Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Bestimmungen nach Meldung des Sachverhalts berechtigt den Veranstalter, dem betreffenden Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise zu verweigern. Der Veranstalter haftet dann nicht für Mehrkosten im Zusammenhang mit einer vorgezogenen/geänderten Rückreise. Der abgelehnte Reisende kann keine Ansprüche geltend machen, die sich auf den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise beziehen.
Der Kunde kann für Verluste oder Mehrkosten, die dem Veranstalter im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen entstehen, haftbar gemacht werden. Der Kunde haftet für Schäden, Verluste usw. gemäß den üblichen deliktsrechtlichen Vorschriften.
Wir gehen davon aus, dass sich der Reisende mit den politischen, sozialen und religiösen Bedingungen am Reiseziel vertraut gemacht hat. Wir weisen darauf hin, dass es in einigen Großstädten weltweit zu Kriminalität kommen kann und dass während der Reise Diebstähle vorkommen können. Travelbakery AS empfiehlt dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen und wichtige Dokumente und Gegenstände während der gesamten Reise sicher aufzubewahren.
8. ÜBER MÄNGEL
8.1. Mängel vor Reiseantritt
Der Kunde kann vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten, wenn feststeht, dass die Pauschalreise erhebliche Mängel aufweist. Dasselbe gilt, wenn die Vertragsbedingungen geändert werden und die Änderung zu einem erheblichen Nachteil für den Kunden erfolgt. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % gilt stets als erheblicher Nachteil. In diesen Fällen hat der Kunde den Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist über den Rücktritt zu informieren. Sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen, sollte diese Mitteilung spätestens eine Woche nach Zugang der Änderungsmitteilung erfolgen, oder so bald wie möglich, wenn die Mitteilung kurz vor Reiseantritt eingeht.
Der Kunde hat dann Anspruch auf die vollständige Erstattung aller gezahlten Beträge sowie etwaiger Entschädigungen gemäß § 5-3 des Pauschalreisegesetzes.
Alternativ hat er das Recht, an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen, wenn der Veranstalter oder Vermittler diese anbieten kann. Ist die Ersatzreise teurer, hat der Kunde diese Preisdifferenz abzüglich etwaiger Entschädigungsansprüche, die ihm gemäß § 5-3 des Pauschalreisegesetzes zustehen, zu zahlen. Ist die Reise günstiger, erstattet der Veranstalter dem Kunden die Differenz zwischen dem Preis der ursprünglichen Reise und dem Preis der Ersatzreise, gegebenenfalls zuzüglich der im vorstehenden Satz genannten Entschädigung. Kann der Veranstalter keine solche Ersatzreise anbieten, kann der Kunde eine Reise erwerben, die der ursprünglichen Reise im angemessenen Rahmen gleichwertig ist, und den Veranstalter für alle damit verbundenen Mehrkosten gemäß den üblichen Vorschriften des Deliktsrechts haftbar machen. Ist ein solcher Ersatzkauf wesentlich teurer als der Preis der ursprünglichen Reise, kommt eine Entschädigung grundsätzlich nicht in Betracht.
Möchte der Kunde trotz seines Rechts zum Rücktritt vom Kauf wegen Mängeln die vereinbarte Reise antreten, hat er Anspruch auf eine anteilige Preisminderung. Besteht der Mangel jedoch in einer Preiserhöhung von mehr als 10 %, hat der Kunde die Wahl, entweder vom Kauf zurückzutreten oder an der Reise zum neuen Preis teilzunehmen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
8.2. Fehlende Gegenstände nach der Abreise
Die Pauschalreise ist mangelhaft, wenn sie von den Vereinbarungen oder vertraglich vorausgesetzten Leistungen abweicht und dies nicht auf den Kunden oder auf Umstände auf seiner Seite zurückzuführen ist. Abweichungen vom Vertrag gelten nicht als Mängel, wenn sie unerheblich sind oder von einer Art, mit deren Auftreten der Kunde von Zeit zu Zeit rechnen muss. Dasselbe gilt für Abweichungen der Naturverhältnisse, von denen der Veranstalter weder Kenntnis noch Kontrolle hatte oder haben musste. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel so schnell wie möglich zu reklamieren. Reklamationen, die nach den Fristen in Abschnitt 7.2. c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht werden, führen in der Regel zum Erlöschen etwaiger Rechte des Kunden. Mängel, die nach der Abreise reklamiert werden, berechtigen den Kunden zu folgenden Rechten:
a) Abhilfe:
Der Kunde verlangt vom Veranstalter die Beseitigung des Mangels, sofern dies ohne unangemessene Kosten oder Unannehmlichkeiten für ihn möglich ist. Die Beseitigung muss innerhalb angemessener Frist und ohne unerhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden erfolgen. Verweigert der Kunde eine Abhilfemaßnahme zur Beseitigung des Mangels oder unterlässt er es, soweit möglich, beim Veranstalter oder dessen Vertreter eine Mängelbeseitigung zu reklamieren, so verliert er das Recht auf weitere Ansprüche.
b) Preisminderung:
Wird der Mangel nicht behoben, hat der Kunde Anspruch auf eine entsprechende Preisminderung oder auf Ersatz der angemessenen Aufwendungen, die ihm durch die Selbstbehebung des Mangels entstanden sind, wenn der Veranstalter hierzu nicht in der Lage war.
c) Heben:
Weist die Pauschalreise erhebliche Mängel auf und wird dadurch der Zweck der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und die gemäß dem Vertrag gezahlten Beträge zurückfordern. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf kostenlose Rückbeförderung zum Abreiseort oder zu einem anderen Ort, an dem die Reise hätte enden sollen, sofern die Pauschalreise eine Beförderungskomponente enthält. Die Bestimmungen in Artikel 6.2 Absatz 3 gelten entsprechend.
d) Entschädigung:
Ist die Pauschalreise mangelhaft und entsteht dem Kunden dadurch ein Schaden, kann dieser vom Veranstalter Schadensersatz verlangen. Der Kunde kann, sofern ihm kein Schaden entstanden ist, Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den Mangel erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind. Die Schadensersatzhaftung des Veranstalters nach dem Vorstehenden entfällt, wenn dieser nachweist, dass der Mangel auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, mit denen er während der Vertragslaufzeit vernünftigerweise nicht rechnen musste und die weder er noch eine ihm zustehende Person vermeiden oder deren Folgen abwenden konnte. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden schnellstmöglich die erforderliche Hilfe zu leisten.
Bei Mängeln im Zusammenhang mit der Beförderung haben die Schadensersatzbestimmungen der speziellen Beförderungsgesetze Vorrang vor den Schadensersatzbestimmungen des Pauschalreisegesetzes. Der Kunde kann wählen, ob er seinen Schaden vom Veranstalter oder direkt vom Beförderer ersetzt verlangen möchte.
Unabhängig davon, ob der Veranstalter nach dem Vorstehenden zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Reisende verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Schadensersatz für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Umstände des Reisenden verursacht wurden, kann nicht verlangt werden.
e) Verhältnis zur EU-Verordnung 2004-261 (Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen)
Die Bestimmungen finden Sie unter dieser Adresse: Verhältnis zur EU-Verordnung
Im Falle von Verspätungen, Stornierungen und/oder Überbuchungen gelten die sich aus der oben genannten EU-Verordnung ergebenden Regeln, sodass der Veranstalter der Fluggesellschaft gleichgestellt ist, wenn er für die Beförderung eigene oder gecharterte Flugzeuge einsetzt. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass der Kunde schriftlich über seine Fluggastrechte informiert wird, wenn Situationen eintreten, die solche Rechte auslösen. Setzt der Veranstalter Linienflüge ein, liegt die Informationspflicht bei der Linienfluggesellschaft. Die Rechte, die dem Fluggast durch die EU-Verordnung zustehen, gelten in erster Linie auch gegenüber der Linienfluggesellschaft.
Erhält der Fluggast gemäß den EU-Vorschriften entweder vom Veranstalter oder der ausführenden Fluggesellschaft eine Entschädigung, wird dieser Betrag bei der Berechnung einer etwaigen Preisminderung/Entschädigung gemäß dem Pauschalreisegesetz abgezogen.
Gewährt die EU-Verordnung dem Fluggast ein Recht zur Kündigung des Beförderungsvertrags, gilt dies nicht für den verbleibenden Teil der Pauschalreise, es sei denn, der Mangel ist so beschaffen, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung des Kaufs der Pauschalreise vorliegen, vgl. Art. 8. Geringfügige Verzögerungen berechtigen in der Regel nicht zur Stornierung der Pauschalreise. Wählt der Reisende die Stornierung/den Rücktritt vom Reisekauf gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung, liegen die Voraussetzungen für eine Stornierung des Pauschalreisekaufs gemäß dem Pauschalreisegesetz jedoch nicht vor, erhält der Kunde lediglich den auf die Beförderung entfallenden Teil des Kaufpreises zurück. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass in diesem Fall keine vollständige Rückerstattung des Pauschalreisepreises erfolgt.
f) Als Mängel der Pauschalreise im Sinne der Ziffer 8 gelten regelmäßig nicht:
I. Abweichungen vom Vertrag, die für die Durchführung der Reise von untergeordneter Bedeutung sind oder keinen Einfluss auf die Wahl der Pauschalreise hatten.
II. Abweichungen von den Erwartungen des Kunden, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, wie z. B. unterschiedliche Baustandards am Bestimmungsort oder andere reisebezogene Gegebenheiten, sofern die vom Kunden beanstandeten Bedingungen am Bestimmungsort als „üblich“ gelten.
III. Ungewöhnliche Wetter- und andere Naturbedingungen, die dem Veranstalter nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
IV. Bedingungen, mit denen der Reisende von Zeit zu Zeit rechnen muss und die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen oder nicht von dem abweichen, was im Vertrag als vorausgesetzt gilt. Ein Wohnsitzwechsel aufgrund von Überbuchung gilt nicht als „vorhersehbare Abweichungen“.
V. Verspätungen während der Beförderung oder geänderte Abflug-/Ankunftszeiten, sofern sich der Aufenthalt am Bestimmungsort dadurch nicht um mehr als maximal 6 Stunden bei Reisen mit einer Dauer von weniger als 5 Tagen, bzw. 8 Stunden bei Reisen mit einer Dauer zwischen 5 und 8 Tagen, bzw. maximal 12 Stunden bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 8 Tagen verkürzt. Ist die Verspätung/Änderung der Abflug-/Ankunftszeiten auf Maßnahmen der Luftfahrtbehörden, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Überlastung des Luftraums oder ähnliche Umstände zurückzuführen, auf die der Veranstalter oder Beförderer keinen Einfluss hat, verdoppeln sich die oben genannten Fristen. Die Tatsache, dass die Situation nicht als Mangel im Sinne dieser Bestimmung beschrieben wird, hindert den Kunden nicht daran, die Hilfeleistung und etwaige Entschädigung zu erhalten, auf die er gemäß den oben genannten EU-Vorschriften Anspruch hat.
VI. Abweichungen von der Vereinbarung, die auf persönliche Umstände des Kunden zurückzuführen sind.
Beschwerden Reklamationen von Reisenden über Fehler oder Mängel müssen am Reiseziel entweder an die auf dem Voucher angegebene Kontaktperson, über das Hotel oder direkt an Travelbakery AS gerichtet werden. So haben wir die Möglichkeit, die Reklamation so früh wie möglich zu prüfen und gegebenenfalls Fehler oder Mängel zu beheben.
Möchte der Reisende eine schriftliche Reklamation einreichen, muss diese innerhalb von zwei Wochen nach seiner Rückkehr bei uns eingehen.
Reklamationen sind zu richten an
Travelbakery AS,
Kornsilvegen 58 A,
2316 Hamar.
9. Streitbeilegung
Im Falle einer Beschwerde muss der Reisende über das Beschwerdeverfahren informiert werden und darüber, dass, wenn der Beschwerde/Forderung des Kunden nicht entsprochen wird oder die Parteien sich nicht einigen, die Angelegenheit vor die Beschwerdekammer für Pauschalreisen oder eine andere Streitbeilegungsstelle gebracht werden kann, sowie über etwaige Beschwerdegebühren in diesem Zusammenhang.
10. INKRAFTTRETEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen gelten ab dem 1.4.2007 und ersetzen mit gleichem Datum die entsprechenden Bedingungen vom 1.4.2004.
11. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Teilnahme am Retreat-Angebot von www.mauritius-retreat.de
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Der Veranstalter bietet ein Retreat-Programm bestehend aus Seminar-, Coaching- und Bewegungsmodulen (u. a. Yoga, Meditation, Persönlichkeitsarbeit etc.).
Die Retreat-Buchung beinhaltet zusätzlich vermittelte Reiseleistungen (u. a. Unterkunft und Verpflegung etc.), die im Namen und auf Rechnung des Reiseveranstalters Travelbakery AS erfolgen. Der Veranstalter agiert hierbei ausschließlich als Vermittler mit Inkassovollmacht.
12. Vertragsverhältnisse & Leistungsbestandteile
Mit Buchung über unsere Website kommt es zu zwei rechtlich getrennten Vertragsverhältnissen:
Ein Seminarvertrag mit dem Veranstalter über die Teilnahme am Retreat-Programm.
Ein Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter über Unterkunft und ggf. weitere Leistungen, vermittelt durch den Veranstalter.
13. Zahlung & Vermittlung
Die vollständige Zahlung erfolgt gebündelt an den Veranstalter.
Der Veranstalter ist durch den Reiseveranstalter zur Entgegennahme von Zahlungen bevollmächtigt und leitet den anteiligen Betrag für die Reiseleistungen ordnungsgemäß weiter.
Eine Zahlungsaufstellung erfolgt transparent vor Vertragsabschluss.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der eigenen Seminarleistungen.
Für Reisebestandteile (z. B. Unterkunft, Transfers, Verpflegung) ist der Reiseveranstalter allein verantwortlich.
Bei Fragen, Reklamationen oder Notfällen im Zusammenhang mit diesen Leistungen ist ausschließlich der Reiseveranstalter Ansprechpartner.
15. Rücktritt & Umbuchung
Seminarleistungen:
Stornierungen und Umbuchungen des Retreat-Programms richten sich nach folgenden Bedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung des Retreats ist bis zum 18. Juli möglich.
Ebenso werden wir bis spätestens 19. Juli verbindlich bestätigen, ob das Retreat stattfindet.
Reiseleistungen:
Für die stornierten oder geänderten Reisebestandteile gelten ausschließlich die AGB des Reiseveranstalters. Diese sind dem Teilnehmer vor Buchung bekannt gegeben worden bzw. auf Wunsch abrufbar.